Preise und Zahlungen:
Wie bei allen Tierärzten wird die von der
Bundesregierung beschlossene Gebührenordnung für
Tierärzte (GOT) angewandt. Bei Hausbesuchen fällt
zusätzlich in der Regel das Wegegeld an (tagsüber
2,74 EUR pro Entfernungskilometer, mindestens jedoch 10,22
EUR; nachts, an Wochenenden und Feiertagen 4,09 EUR bzw.
13,64 EUR.) Gerechnet wird vom Praxissitz, Oberstraße
in Wevelinghoven. Selbstverständlich wird nur
der Hinweg und nicht mehr der Rückweg abgerechnet.
Wenn Sie mit einem Nachbarn zusammen die Tierärztin
bestellen – zahlen Sie jeder nur das halbe Wegegeld.
Die Rechnung ist vor Ort und in bar zu begleichen. Auf
Wunsch kann ich Ihnen natürlich gleich die detaillierte
Rechnung ausdrucken.
Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Honorierung unserer Leistungen
Die Abrechung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung
für Tierärzte (GOT) vom 28. Juli 1999 (BGBl.lS.1691
ff) unter Berücksichtigung der 1. Verordnung zur
Änderung der GOT vom 27. April 2005 (BGBl.lS.1160)
sowie der 2. Verordnung zur Änderung der GOT vom
30. Juni 2008 (BGBl.lS.1105ff).
Diese kann auf Wunsch jederzeit eingesehen werden.
<Hier
ist der Link zur Gebührenordnung (GOT)>
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